Bewertung und Zensierung

Hinweise zu Bewertung und Zensierung
Festlegungen der Lehrerkonferenz der FSR


Grundsätzliches


Grundlage unserer Zensurengebung ist generell die Schulordnung Mittelschulen Abschlussprüfungen (SOMIA), insbesondere Abschnitt 5. 

Die Benotung wird in allen Klassenstufen sowie Fächern unserer Mittelschule vorgenommen. Noten aus der Freiarbeit und komplexe Leistungen aus fachübergreifenden Projekten ordnen wir bestimmten Fächern zu. Die durch die Lehrerkonferenz am Schuljahresanfang getroffenen Festlegungen für die Bewertung und Zensierung teilen wir Schülern und Eltern zu Schuljahresbeginn mit. 


Zusätzlich können die (bei uns meist interdisziplinären) Fachschaften an der FSR auch spezielle Regelungen ergänzen (z.B. für die Benotung naturwissenschaftlicher Protokolle oder von Lesetagebüchern). Diese Festlegungen sind ebenso zu protokollieren und allen Lehrern, Eltern und Schülern zur Kenntnis zu geben. Zum Beginn des 2. Halbjahres kann die Gesamtlehrerkonferenz im Ausnahmefall Veränderungen bei der Bewertung und Zensierung festlegen, wenn dies pädagogisch sinnvoll ist. Zusätzlich werden an unserer Schule Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung (Kopfnoten) zensiert. Leistungen können die Fachlehrer teilweise auch durch verbale Einschätzungen beurteilen (besonders auch in Ergänzung zur Note). 


Noten dienen an der Freien Schule Rietschen vor allem der Orientierung, Motivierung, (Selbst-)Kontrolle sowie Bewertung im Entwicklungsprozess des Schülers und widerspiegeln seinen Entwicklungsstand möglichst objektiv.

 

Wichtung der Noten und Notenbücher


Grundsätzlich besteht die Pflicht für jeden Fachlehrer, Noten durch Blockbildung zu wichten. Der Blockumfang wird durch die Lehrerkonferenz am Schuljahresbeginn festgelegt. 


In den Notenbüchern muss erkennbar sein, wofür welche Noten gegeben wurden sowie dass eine Wichtung erfolgt. 


Die Notenbuchführung wird durch die Schulleitung kontrolliert. Die Noten sind mindestens einmal monatlich, spätestens an jedem Monatsende ins Notenbuch einzutragen. Hinzu kommen weitere Termine vor Zeugnissen und Zensurenkarten.

 

Mitteilung von Zensuren


Die Benotung erfolgt transparent und ist dem Schüler bei Nachfrage verständlich zu erläutern. 


Die Schüler haben ein Recht darauf, im Einzelgespräch oder schriftlich über ihre Noten informiert zu werden. Eine öffentliche Bekanntgabe vor dem Klassenverband ist aus Datenschutzgründen normalerweise nicht vorgesehen.

 

Die 6 Notenstufen.

 

1

Sehr gut

Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße

2

Gut

Leistung entspricht den Anforderungen voll

3

Befriedigend

Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen

4

Ausreichend

Leistungen weist Mängel auf, entspricht aber im Ganzen den Anforderrungen

5

Mangelhaft

Leistungen entspricht nicht den Anforderungen, lässt aber Grund-kenntnisse erkennen (die in absehbarer Zeit behoben werden können)

6

Ungenügend  

Leistungen entspricht nicht den Anforderungen, sind lückenhaft (die in absehbarer Zeit nicht behoben werden können)

Eine Abstufung durch „+“ oder „-„ ist nur bei den Halbjahresinformationen möglich.

 

Unsere Festlegungen zur Bewertung und Zensierung (Lehrerkonferenzbeschluss)

 

Die Bewertung und Einschätzung sind angemessen, glaubwürdig und erfolgen aufgrund von verständlichen Kriterien. Nachfolgend die wichtigsten Grundsatzregelungen:

 

Kopfnoten

An der FSR werden Kopfnoten (Betragen, Fleiß, Ordnung, Mitarbeit) erteilt. 

Siehe dazu Teil 2 dieses Konzepts.

Zensuren

 

Zensuren sind bei uns prozess- und ergebnisorientiert. Es gelten folgende mittlere Anforderungen (orientiert an schriftlichen Abschlussprüfungen) bezüglich der erreichten Punkte:

 

1

bis 93%

2

bis 75%

3

bis 60%

 

4

bis 40%

5

bis 20%

6

darunter

 

Davon kann der Fachlehrer je nach Schwierigkeitsgrad und Klassen-situation +/- 5% abweichen

Bei Klassenarbeiten und komplexen Leistungen sollte dieser Bewertungsmaßstab möglichst gelten.

Die Gesamtanzahl aller Zensuren (inklusive Klassenarbeiten und komplexe Leistungen) pro Schuljahr beträgt:

  • bei Fächern mit einer Wochenstunde mindestens 4
  • bei Fächern mit 2 Wochenstunden mindestens 6
  • bei Fächern mit mehr als 2 Wochenstunden mindestens 8

Die Notenwichtung in allen Fächern:

 

Block 1

Klassenarbeiten, größere Kontrollarbeiten, komplexe Leistungen

50% Anteil an der Gesamtnote

 

Block 2

alle weiteren Noten (Tests, Protokolle, mündliche Leistungen, Referate etc.)

50% Anteil an der Gesamtnote

 

Gesamt-note

endet der Durchschnitt beider Bereiche auf „ ,5 “, so ist aufzurunden

Durchschnitts-bildung

 

Die Notenanzahl in beiden Blöcken sollte angemessen und relativ ausgewogen sein, was jedoch nicht zwingend gleiche Anzahlen von Noten in beiden Bereichen vorschreibt.


Die Termine zur Notenerfassung (Zensurenkarten, Klassenkonferenzen etc.) sind im Terminplan zum Schuljahresprogramm festgelegt.

Klassenarbeiten und komplexe Leistungen

Klassenarbeiten umfassen in der Regel mindestens 45 Minuten, ab Klasse 8 bei einer Klassenarbeit im Schuljahr auch mehr. Im Ausnahmefall (z.B. bedingt durch Stoffgebietsumfang oder Methodenwahl) ist ein geringerer Zeitumfang möglich, minimal jedoch 30 Minuten.


Als Klassenarbeiten zählen alle schriftlichen Leistungskontrollen, die den Kenntnisstand nach mindestens einer abgeschlossenen Unterrichtseinheit ermitteln.


Die Noten komplexer Leistungen oder umfangreicher Projektarbeiten zählen wie Klassenarbeiten. In jedem Fach hat im Schuljahr mindestens eine komplexe Leistung bestehend aus je einem praktischen, mündlichen sowie schriftlichen Teil zu erfolgen. Dabei ist die Handreichung des SMK für komplexe Leistungen zu berücksichtigen.


Klassenarbeiten sind nicht doppelt zu werten oder einzutragen.


Wurden bei komplexen Leistungen oder Klassenarbeiten Teilnoten erteilt, sind diese vor Eintragung ins Notenbuch zu einer Note zusammenzufassen.


Die Klassenarbeiten werden dem Schüler zur Kenntnisnahme durch die Eltern mit nach Hause gegeben. Die Gesamtlehrerkonferenz der FSR beschloss, dass Klassenarbeiten nach Bestätigung der Kenntnisnahme durch die Eltern ausgehändigt und nicht in der Schule aufbewahrt werden.

 

Folgende Mindestanzahlen für Klassenarbeiten und komplexe Leistungen sind in den Klassenstufen im Schuljahr verpflichtend:

 

Klasse

5

6

7

8

9

10

 

Deutsch*

4

4

4

4

4

3

 

Mathematik*

4

4

4

4

4

3

 

Englisch*

3

3

3

3

3

3

 

ab 3-Stunden-Fach**

4

4

4

4

4

3

 

2-Stunden-Fach**

3

3

3

3

3

3

 

1-Stunden-Fach**

2

2

2

2

2

2

 

* Für Anzahl, Umfang und Organisation der Klassenarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch ist die VwV Klassenarbeiten Mittelschulen des SMK für uns bindend.

** alle anderen Fächer mit einer bzw. 2 Wochenstunden oder mehr

 

Um Belastungsspitzen bei den Schülern zu vermeiden, sind nicht mehr als 2 Klassenarbeiten pro Fachstunde und pro Halbjahr empfohlen.


Die Maximalanzahl der Klassenarbeiten bzw. komplexe Leistungen beträgt pro Fachstunde und pro Halbjahr 3.


Auf Antrag in der Lehrerkonferenz und aus triftigem Grunde kann diese Maximalanzahl fachbezogen und im Einzelfall erhöht werden. Grund dafür kann beispielsweise die Hinzuziehung von Projektergebnissen als komplexe Leistung sein.


Die Fachlehrer sorgen dafür, dass nur eine Klassenarbeit oder komplexe Leistung pro Tag bzw. 3 Klassenarbeiten oder komplexe Leistungen pro Woche geschrieben werden. Klassenarbeiten und komplexe Leistungen sind mindestens eine Woche vorher anzukündigen. Der Fachlehrer vermerkt die geplante Klassenarbeit im Klassenbuch.


Die fachspezifische Komplexarbeit in den Vertiefungskursen der Klassenstufe 10 geht mit 1/3 Wertigkeit in die Jahresnote ein.


Schriftliche Kontrollen, die nicht vorab angekündigt wurden und keine relativ abgeschlossene Stoffeinheit umfassen, können nicht als Klassenarbeit gewertet werden.

Projekt- und Sachmappen

Projektpräsentationen und Sachmappen sind angemessen zu bewerten. In der Regel werden die Aufträge in Form komplexer Leistungen angelegt und bewertet. Eventuelle Teilnoten sind vor Eintragung ins Notenbuch zu einer Note zusammenzufassen.


Prinzipiell Gleiches gilt für die Praktikumshefter sowie Präsentation zum Betriebspraktikum.

Test

(Kurzkontrollen, Kontrollarbeiten)

Die Anzahl von Tests legt prinzipiell der Fachlehrer fest. Eine vorherige Ankündigung ist nicht zwingend vorgeschrieben. 


Sie umfassen ein relativ begrenztes Stoffgebiet. Es gilt folgende Empfehlung:

Die Mindestanzahl von Tests im Schuljahr entspricht der Mindestanzahl an Klassenarbeiten und die Maximalanzahl der doppelten Höhe der maximalen Anzahl von Klassenarbeiten.

tägliche Übungen

Die Anzahl von täglichen Übungen kann der Fachlehrer festlegen. Eine vorherige Ankündigung ist nicht vorgeschrieben. 


Tägliche Übungen rufen grundsätzlich Basiswissen ab oder beziehen sich in der Regel auf den Unterrichtsstoff der vorangegangenen oder aktuellen Unterrichtsstunde bzw. auf Hausaufgaben.


Sie müssen keine abgegrenzte Stoffeinheit umfassen.

10-%-Fragen

Das Einbauen von Aufgaben zu sehr lang zurückliegenden (über ¼ Schuljahr) Stoffeinheiten in alle schriftlichen Arbeiten und mündliche Kontrollen ist unangekündigt bis zu 10% zulässig (10%-Fragen).

Prüfungen RSA, HSA

Für schriftliche Abschlussprüfungen gelten die von SMK vorgegebenen Bewertungsmaßstäbe. 


Bei mündlichen Abschlussprüfungen ist nach der Konzeption Prüfungsvorbereitung und Prüfungen zu verfahren. Die Bewertungsregeln werden durch die Prüfungskommission beschlossen und durch die Schulleitung bestätigt.

Probeprüfungen

(g vgl. auch Konzeption Prüfungsvorbereitung und Prüfungen)

Schriftliche und mündliche Probeprüfungen in den Klassen 9 und 10 werden wie Klassenarbeiten gewertet. 


In Klasse 10 wird mindestens eine Klassenarbeit geschrieben, die in Aufgabenstellung und Zeitumfang einem Leistungsnachweis einer Prüfungsarbeit der Realschulabschlussprüfung entspricht. 


Dies ist zusätzlich auch in der Klassenstufe 9 möglich.

Schuljahres-prüfungen

(g vgl. auch Konzeption Prüfungsvorbereitung und Prüfungen)

Schuljahresprüfungen in den Klassenstufen 6 bis 8 (eventuell auch 9) überprüfen den im zurückliegenden Zeitraum erreichten Leistungsstand. 


Sie erfolgen mündlichen, können aber schriftliche Anteile enthalten. Schuljahresprüfungen werden als Klassenarbeiten gewertet. Bei fächerübergreifenden Prüfungen erhalten die Schüler je eine Note in allen betreffenden Fächern.

Beurteilungen

Der Klassenleiter versieht Halbjahres- und Endjahreszeugnis mit einer Beurteilung. 


Die Halbjahresbeurteilung kann etwas kürzer ausfallen. In der 9. Klasse ist auch das Ergebnis der Montessori-Arbeit in Form eines kurzen Worturteils (Thema und Wertung) einzuschätzen.

Zensurenkarten

Auf Zensurenkarten erhalten die Eltern etwa in der Mitte jedes Halbjahres Zwischenstände in den Fächern sowie allen Kopfnotenbereichen mitgeteilt.


Steht ein Schüler in einem Fach durchschnittlich schlechter als 3.5, so sind der Klassenlehrer und die Eltern spätestens mit der Ausgabe der Zensurenkarten zu informieren.

Leistungs-probleme, Versetzungs-gefährdung

Wenn ein Schüler in mindestens einem Fach die Note 5 in den Halbjahresinformationen aufweist, erhält das Zeugnis den Vermerk „versetzungsgefährdet“. 


Die Schüler sind darauf hinzuweisen, dass der Zensurenausgleich am Schuljahresende eine KANN-Bestimmung ist.


Bei starkem Absinken von Leistungen sind umgehend die Eltern durch den Fachlehrer zu informieren, ebenso der Klassenleiter und die Schulleitung. 


Durch geeignete Förder- und Differenzierungs-maßnahmen soll möglichst erreicht werden, dass Schüler nur im absoluten Ausnahmefall Klassenstufen wiederholen müssen.


Falls in einem Fach eine mögliche Versetzungsgefährdung (d.h. Notendurchschnitt 4,5 und schlechter) eintritt, müssen umgehend Klassenleiter, Schüler und Eltern durch den Fachlehrer informiert werden und sofort individuelle Fördermaßnahmen eingeleitet.

Wettbewerbe

Teilnehmer an schulischen Wettbewerben oder Facholympiaden können in angemessenem Umfang auch Noten in dem entsprechenden thematisch passenden Unterrichtsfach erhalten. 

Darüber entscheidet die Fachkonferenz.

LRS

Für Schüler mit Lernbesonderheiten wie LRS sind Aufgabenstellungen und Bewertungskriterien entsprechend anzupassen. 


Zusätzlich ist der erhöhte Förderbedarf bereits bei der Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu berücksichtigen. Entsprechende Handreichungen oder Handlungsempfehlungen des SMK werden in die Entscheidungsfindung einbezogen.

Hausaufgaben

Hausaufgaben sind grundsätzlich zulässig. Die Fachlehrer stimmen sich aber ab, dass aufgrund der Anwesenheit der Schüler bis teilweise 16.15 Uhr in unserer Schule sowie längerer Heimwege der Umfang von Hausaufgaben nicht zu groß ausfällt.


Hausaufgaben sollten möglichst bewertet werden, wenigstens in Stichproben.

Freiarbeits-ergebnisse

Ergebnisse aus der Freiarbeit bzw. aus ähnlichen Unterrichtsphasen mit freien Lernmethoden sind zumindest stichprobenweise zu bewerten (durch Noten bzw. verbale Einschätzungen). 


Dazu werden Selbst- und Fremdbewertung eingesetzt.

Selbst- und Fremdbewertung

Zur Selbstbewertung von Leistungen werden dem Schüler eindeutige sowie leicht verständliche Bewertungskriterien und Lösungsvorschläge an die Hand gegeben, die bei geeignetem Aufgabentyp auch mögliche Lösungswege beinhalten. 


Bei der Fremdbewertung benutzt der Lehrer eindeutige sowie transparente Kriterien bzw. Lösungsraster oder andere so weit als möglich objektive Bewertungsmaßstäbe, die dem Schüler oder auch dessen Eltern auf Nachfrage erläutert werden.


Selbst- und Fremdbewertung können zu Fachnoten führen.

Worturteile als Bewertung

Montessori-Abschlussarbeiten erhalten als Bewertung ein kurzes bewertendes Worturteil in der Endjahresinformation (unter Angabe des Themas).


Montessori-Abschlussarbeiten können zusätzlich durch eine Fachnote in einem der Thematik der Arbeit entsprechenden Fach bewertet werden. Dies besprechen die betreuenden Fachlehrer gemeinsam vorab mit Schülern und Mentoren.


Bei allen weiteren mündlichen oder schriftlichen Aufgaben ist es grundsätzlich möglich, auf Noten zu verzichten und statt dessen eine verbale Beurteilung zu formulieren. Allerdings muss durch den Fachlehrer sichergestellt werden, dass die Mindestnotenzahl pro Halbjahr erreicht wird.

Klassenarbeiten und komplexe Leistungen müssen generell benotet werden. Hier kann eine verbale Einschätzung ergänzt werden.


Alle Beurteilungen und verbalen Bewertungen sind möglichst positiv zu formulieren, um eine leistungsmotivierende Wirkung zu erzielen.

Formabzüge

Abzüge wegen mangelhafter äußerer Form in einer schriftlichen Arbeit sind (wie in Prüfungen) grundsätzlich möglich.

 

Weitere Bewertungs- und Zensierungsregeln (Fachkonferenzbeschlüsse).

 

Abweichungen bzw. Zusätze zu Regeln dieser Verordnung kann durch die (fachübergreifende) Fachkonferenz (Fachschaften) mit entsprechendem Protokoll beschlossen werden. 


Das sind beispielsweise Regeln für die Benotung von Protokollen, Herbarien, Zeichnungen, Leseleistungen, Schülerversuchen, technischen Werkstücken, Sportleistungen etc. In der Vorbereitungswoche oder in der ersten Schulwoche tagen dazu alle Fachschaften entsprechend.

 

Abschlussorientierung
 

Die FSR orientiert sich am Realschulabschluss und den entsprechenden sächsischen Lehrplänen für den Realschulbildungsgang. 


Auf Wunsch kann ein (qualifizierender) Hauptschulabschluss erworben werden. Kurse, die sich an den Hauptschullehrplänen orientieren, sind an unserer Schule nicht vorgesehen. 


Im Einzelfall können aber spezielle Förderangebote ermöglicht werden.


Die Details zu Bildungsgängen und Bildungsempfehlungen sind in unserem Konzept Bildungsberatung zusammengestellt.

 

Gültig ab 31.08.2011