Die Lehrpläne sächsischer Mittelschulen
Unsere Schule orientiert sich an den aktuellen Lehrplänen der sächsischen Mittelschulen (Realschulbildungsgang) in der aktualisierten Fassung von 2009.
Hier gelangen Sie zursächsischen Lehrplandatenbank im neuen Fenster.
(Legen Sie als Schulart zunächst MITTELSCHULE fest. Wählen Sie nun noch das Fach und drücken Sie auf den Button "Lehrpläne, Informationen zu Fächern und Bildungsgängen".)
Dabei gilt an unserer Schule:
- Die Schwerpunkte
in der Arbeit
mit dem jeweiligen Unterrichtsstoff setzt immer der unterrichtende Lehrer.
Er berücksichtigt dabei auch die Wichtung der Lernzielebenen des
jeweiligen Lehrplanes (z.B. "Kennen von ..." als Lernzielebenen,
die gründlich unterrichtet werden, oder "Einblick in ..." als
Lehrplaninhalte, wo nur ein Überblick notwendig ist). Die Lernziele sind
stets am Anfang jedes Lehrplanes nachzulesen.
- Dem Fachlehrer obliegt ebenfalls die zeitliche Planung der gesamten Unterrichtstätigkeit sowie die didaktisch-methodische Umsetzung in seinem Fach.
- Bei der Umsetzung der Pläne achtet der Lehrer auf die individuellen Besonderheiten seiner Schüler sowie auf die jeweilige Klassensituation. Besonderes Augenmerk liegt in erster Linie darauf, das Lernen zu lernen, und erst in zweiter Linie auf den Lehrplaninhalten selbst.
- Differenziertes Arbeiten erfolgt entsprechend der Möglichkeiten und Rahmenbedingungen an unserer Schule.
- Aus Aktualitäts- und Copyrightgründen finden Sie hier keine einzelnen Lehrpläne, sondern lediglich einen Link zur Homepage www.sachsen-macht-schule.de, wo alle Lehrpläne nachgelesen werden können [weiter zu den Lehrplänen, wählen Sie Mittelschule sowie das Fach].
- Im Fach WTN (Wirtschaft-Technik-Natur) gilt ein gesonderter Lehrplan, da dieses Fach ausschließlich an unserer Schule unterrichtet wird. Dieser Plan kann jederzeit auf Anfrage in der Schule eingesehen werden.
- Auf Grundlage der Lehrpläne hat jeder Fachlehrer Stoffverteilungspläne angefertigt, die von der Schulleitung und anderen Lehrern unserer Schule sowie Schulaufsichtsbehörden (Sächsische Bildungsagentur, Fachberater etc.) eingesehen werden dürfen.
Hospitationen im Unterricht werden durch die
Schulleitung, andere Fachlehrer unserer Schule
sowie Schulaufsichtsbehörden (Sächsische Bildungsagentur, Fachberater
etc.) vorgenommen. Im begründeten Ausnahmefall können auch gewählte
Elternvertreter nach rechtzeitiger Anmeldung sowie mit Einverständnis von Fachlehrer und Schulleitung
hospitieren.