Hausordnung

Die Hausordnung der Freien Oberschule Rietschen
Regeln für ein sinnvolles Miteinander aller Menschen unserer Schule:



Vorwort

Diese Hausordnung wurde von den Vertretern der Eltern, Lehrer und Schüler in der Schulkonferenz beschlossen. 

Sie soll das Zusammenleben an unserer Schule erleichtern und enthält notwendige Regeln, deren Einhaltung für die Schule verpflichtend ist.

Das schulinterne und öffentliche Zusammenleben von Schülern, Lehrern, Eltern und sonstigem Schulpersonal beruht auf gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme, Höflichkeit und Freundlichkeit. Alle sorgen für eine konstruktive Lernatmosphäre, Pünktlichkeit und Sauberkeit und tragen somit zu einem guten Schulklima bei.

I. Unterricht und Pausen

1. Unterrichtszeiten

Das Schulgebäude wird im Allgemeinen werktags um 07.15 Uhr geöffnet. Nach dem Unterricht können die Schüler noch bestimmte Räumlichkeiten (Klassenraum / PC-Kabinett) bis 16.30 Uhr, freitags nur bis 14.15 Uhr nutzen. In diesen Zeiten steht den Schülern mindestens ein Lehrer/Erzieher als Ansprechpartner zur Verfügung.

Von Montag bis Donnerstag gelten folgende Unterrichtszeiten:

Am Freitag geht der letzte Unterrichtsblock (3. Block) für alle Klassen von 11.45-13.15 Uhr. Danach ist Schulschluss bzw. Mittag. Am Montag findet im letzten Block GTA statt, Schulschluss ist an diesem Tag um 15.00 Uhr. 

In Ausnahmefällen können Sonderregelungen getroffen werden. Alle Schüler finden sich früh spätestens 07.50 Uhr, sonst fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn mit ihren entsprechenden Unterrichtsmaterialien im Unterrichtsraum an ihren Arbeitsplätzen ein. 

2. Vertretung

Alle Schüler und Lehrer informieren sich selbstständig an der Informationstafel über Stundenplanänderungen und / oder besondere Ereignisse. 

Wenn 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft im Raum ist, benachrichtigen Klassensprecher oder Ordnungsdienst die Schulleitung oder das Sekretariat.

3. Unterricht

Im Unterricht beteiligen sich alle häufig, reden oder rufen jedoch nicht dazwischen. Es ist durch gegenseitige Rücksicht, Hilfsbereitschaft und eine entsprechende Lautstärke stets eine Atmosphäre zu garantieren, dass alle Schüler gut lernen können. 

Das Trinken während des Unterrichts aus auslaufsicheren Trinkflaschen ist im Bedarfsfall erlaubt. Essen im Unterricht ist verboten. Das Aufsuchen des WCs während des Unterrichts ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.

4. Pausen

Die großen Pausen (Frühstückspause, Mittagspause) dienen dem Essen im Speiseraum und dem Aufenthalt im Freien. Bei Regen, strenger Kälte, großer Hitze und in begründeten Fällen kann der Aufenthalt nach Erlaubnis durch Schulleitung oder des aufsichtsführenden Lehrers / Erziehers im Klassenraum oder Schulhaus erfolgen. 

Die Einnahme von Speisen hat ausschließlich im Speiseraum bzw. im Aufenthaltsraum der kleinen Schulküche zu erfolgen, Snacks oder Süßigkeiten sind auch auf dem Pausenhof möglich. Es dürfen keine Speisen aus der Schulküche mitgenommen werden.
Das eigenmächtige Verlassen des Schulgeländes ist nicht gestattet. Das Nutzen von Sportgeräten in längeren Pausen ist erwünscht und wird durch die Lehrer- sowie Schüleraufsicht überwacht, um Unfälle zu vermeiden und Fairness zu garantieren. 


II. Allgemeine Verhaltensregeln: Sicherheit und Ordnung

1. Allgemeine Regeln

Unsere Einrichtung steht für ein gewaltfreies, demokratisches Miteinander und die Achtung der Menschenwürde unabhängig von Nationalität, sozialer Herkunft, religiöser Überzeugung und sexueller Orientierung.

Die Achtung vor dem Anderen, seiner Leistung und seinem Eigentum verbietet jede Form von Gewalt gegen Menschen und Gegenstände. Dies betrifft auch verbale Gewalt und Mobbing. Unsere Schüler üben untereinander Hilfsbereitschaft, Toleranz und Fairness. Jeder nimmt Rücksicht auf andere, besonders Jüngere und Schwächere und behandelt Mitschüler und Lehrer mit Respekt sowie Achtung.

Jegliche Form von politischem Extremismus sowie antisemitische, diskriminierende Erscheinungsformen ausgedrückt durch Kleidung, Symbole, Sprüche und/oder Musik sind in unserer Schule nicht erlaubt. Dies betrifft auch Textilien, Bekleidung, Propagandamaterialien, Fahnen oder Ähnliches von Firmen oder Marken, die menschenverachtende, rassistische, antisemitische und/oder extremistische Gruppierungen oder Vereinigungen fördern und/oder unterstützen.

Der Genuss von Nikotin in jeglicher Form, Alkohol und alle Drogen sind bei uns prinzipiell verboten, auch für Schüler, die bereits 18 oder älter sind. Darüber hinaus gilt das Jugendschutzgesetz.

Bei Betriebspraktika sind die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes entsprechend einzuhalten.

Das Tragen von Schulkleidung ist Pflicht. Diese wird stets sichtbar angezogen, so dass das Schullogo erkennbar ist. Alle haben während der Schulzeit eine der Schule und der Lernatmosphäre angemessene Kleidung zu tragen. Dazu gehört auch, dass Kapuzen und andere Kopfbedeckungen jeglicher Art im Schulgebäude nicht gestattet sind. Ebenfalls ist auf zu freizügige Kleidung zu verzichten. Dazu zählen übertiefe Dekolletés, bauchfreie Kleidung, Röcke und Hosen jeglicher Art, die nicht bis zu den Oberschenkeln reichen.

Mopeds oder Mofas sind nur auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz abzustellen. Das Befahren des Schulhofes mit Kleinkrafträdern durch Schüler ist nicht gestattet. Für Schäden an diesen Fahrzeugen sowie an Fahrrädern übernimmt die Schule keine Haftung.

Alle Schüler haben ihre Handys (einschließlich jeglicher Varianten von Handyuhren oder ähnlichem) bzw. andere technische und elektronische Medien zum Aufrufen, Aufnehmen oder Abspielen von Musik, Bildern oder jeglichen anderen Daten zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde beim Lehrer in eine verschließbare Box abzugeben. Diese Box wird verschlossen aufbewahrt. Nach der letzten Unterrichtsstunde erhalten alle Schüler ihre Geräte zurück. Bei Zuwiderhandlung wird das Medium eingezogen und muss von einem Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeholt werden.

Plakate und andere Bekanntmachungen dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung ausgehängt werden.

2. Sicherheit

Um Diebstähle zu vermeiden, sollen keine unnötigen Wertgegenstände und größere Geldbeträge in die Schule mitgebracht werden. 
Bei Verlust übernimmt der Schulträger keine Haftung. Das gilt für alle nicht zum Unterricht notwendigen Dinge.
Alle sind angehalten, sich so zu verhalten, dass niemandem Schaden entsteht. 
Deshalb ist z. B.:
  • das Mitführen jeglicher Art von Waffen und Gegenständen, die anderen Schaden zufügen können (z.B. Messer, Feuerwerkskörper, Laser-Pointer), strengstens untersagt,
  • das Rennen im Schulgebäude zu unterlassen sowie der Bewegungsdrang den Verhältnissen anzupassen,
  • das Werfen von Schneebällen, Steinen, Ästen o.a. Gegenständen nicht erlaubt,
  • das mutwillige Werfen von Bällen gegen andere Personen nicht gestattet,
  • ein Versperren der Fluchtwege und das Spielen an Feuerlöschern sowie mit Feuer streng verboten,
  • das Nutzen von Notausgängen, Fluchttüren und –treppen ohne Notsituation nicht gestattet.
  • das Sitzen und Klettern auf den Treppenbrüstungen nicht erlaubt
  • die aktenkundige Belehrung in den einzelnen Fächern strikt einzuhalten.

3. Ordnung und Sauberkeit

Für Ordnung und Sauberkeit sorgt jeder selbstständig an jedem Ort. Es wird auf Mülltrennung geachtet. Abfälle, Wertstoffmüll und Altpapier gehören immer nur in die dafür vorgesehenen Behälter.

In jeder Klasse werden wöchentlich Dienste eingerichtet, die die Klassenordnung wiederherstellen. 

Das betrifft insbesondere die Prüfung der Schulbuchvollständigkeit, die Reinigung der Tafel, die Organisation des Tischdienstes nach dem Essen sowie den Ordnungsdienst. Dieser sorgt jederzeit für Sauberkeit im Klassenraum und ist nach der letzten Unterrichtsstunde für das Hochstellen der Stühle, das Schließen der Fenster, die Entsorgung des Mülls sowie das Ausfegen des Klassenraumes verantwortlich. 

Straßenbekleidung sowie Straßenschuhe sind stets in der Garderobe im Keller abzulegen. 
Es besteht Hausschuhpflicht.

Die Schule übernimmt bei Verlust von Sachen oder Wertgegenständen keine Haftung.

4. Umgang mit schulischem und persönlichem Eigentum

Auf Schuleigentum und das Eigentum anderer ist sorgfältig zu achten.

Diebstahl in der Schule kann zum Ausschluss von der Schule führen und angezeigt werden.
Das Beschädigen, Beschmieren und Verunreinigen von Räumen, Toiletten, Möbeln und anderem Eigentum wird nach dem Verursacherprinzip geahndet. Schäden am Schuleigentum und der Verlust von persönlichen Dingen werden dem Klassenleiter unverzüglich mitgeteilt. 
 
Die Lehrbücher an der FSR sind (bis auf Atlas und Tafelwerk) Schuleigentum. Sie sind mit Bücherstempel, Namenseintrag und Nummer laut Klassenbuch versehen. 

Für Verluste und Beschädigungen hat der Schüler finanziell aufzukommen. Die zeitweilige Mitnahme zu Übungszwecken nach Hause ist nach Absprache mit dem Fachlehrer bzw. dem verantwortlichen Schüler für Lehrbücher möglich.

5. Schüleraufsicht

Die Lehrer werden durch unsere Schüleraufsicht (z.B. in den Pausen oder bei Schulveranstaltungen) unterstützt. 

Die Aufsichtsschüler sind den anderen Schülern gegenüber weisungsberechtigt. 
In Absprache mit den Lehrern können sie auch bestimmte ordnende Maßnahmen aussprechen oder gemeinnützige Tätigkeiten anordnen sowie kontrollieren.


III. Schulbesuch: Fehlzeiten / Erkrankungen / Beurlaubung

Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme an allen Unterrichtsveranstaltungen ist Pflicht. 

Am ersten Fehltag, z.B. im Krankheitsfalle, müssen die Erziehungsberechtigten die Schule über das Fernbleiben ihres Kindes spätestens bis 08.00 Uhr informieren. Spätestens am dritten Tag hat eine schriftliche Mitteilung durch die Eltern vorzuliegen. Für das Fernbleiben von mehr als 3 Tagen und bis zu 4 Wochen muss ein ärztliches Attest, darüber hinaus ein amtsärztliches Attest vorliegen. 

Wird eine Erkrankung während des Unterrichts festgestellt, so meldet sich der betreffende Schüler mit der Bestätigung des entsprechenden Lehrers/Erziehers im Sekretariat, wo die ärztliche Versorgung bzw. der Transport nach Hause geregelt wird. 

Bei Vorliegen dringender Gründe können Schüler vom Unterricht durch die Schulleitung in Absprache mit dem Klassenleiter beurlaubt werden. Die Dringlichkeit der Beurlaubung sollte rechtzeitig (1Woche) vorher schriftlich begründet werden. 

Im Abwesenheitsfall besteht Holpflicht für den Erhalt von Aufgaben, Arbeitsblättern u.ä. Diese Dinge werden also nicht automatisch nach Hause geleitet. Mitschüler und Lehrer können nach Absprache behilflich sein. 

IV. Weisungsrecht

Jeder Schüler hat den Anweisungen aller Mitarbeiter der Schule Folge zu leisten. Bei Beschwerden können sich die Schüler an die Schülersprecher oder Lehrer wenden. Lehrer, Schüleraufsicht, Schülerrat sowie die ausgebildeten Streitschlichter haben das Recht, Streit zu schlichten, Schülern Weisungen zu erteilen sowie bestimmte ordnende Maßnahmen einzuleiten.

Streit wird stets mit friedlichen Mitteln gelöst. Über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen 
in Sinne §39 Schulgesetz entscheidet aber ausschließlich die Lehrerkonferenz. Sie können bei Verstößen gegen die Hausordnung im Sinne der Verhältnismäßigkeit Anwendung finden.

In einem Zeitkonto-Buch werden für Schüler bestimmte Vergehen, z.B. Nichttragen von Schulkleidung und Hausschuhen, Zuspätkommen, Störungen mit Folge der Herausstellung aus dem Unterricht und ähnliches, festgehalten und mit entsprechenden Zeitstrafen belegt.
 
Zeitstrafen müssen außerhalb des Unterrichts (Freitag, 4. Block) in Form der Erledigung schulischer und sozialer Aufgaben abgegolten werden. 

V. Sonstiges

1. Mitbestimmung

Jeder Schüler hat das Recht gehört zu werden und seine Meinung zu sagen, dies deutlich, aber auch höflich. 

Jeder nimmt auch die Meinung des anderen ernst. Einmal im Schuljahr werden in den Klassen und der Schule Schülervertreter demokratisch gewählt. 
In regelmäßigen Zusammenkünften können sie Anliegen der Schüler hervorbringen und diese gemeinsam mit der Schulleitung beraten. 

2. Inkrafttreten

Die Hausordnung tritt in dieser Version am 16.10.2023 in Kraft.

Diese Hausordnung kann durch die Schulleitung, Lehrerkonferenz sowie den Schulträger jederzeit entsprechend den Erfordernissen geändert und angepasst werden. Vorab wird die Hausordnung der Schulkonferenz zur Beratung vorgelegt. 
 
Sie wird durch die Brandschutzordnung, Notfallpläne für Bedrohungslagen oder Katastrophen sowie den Evakuierungsplan ergänzt, welche im Schulgebäude aushängen.